Hebamme Christina Dücker
Hebamme    Christina Dücker

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Christina Dücker Hebamme

Christina Dücker

Kordeler Straße 19

54309 Newel

E-Mail: mail@christina-hebamme.de

Die Erlaubnis zur Führung der gesetzlichen Berufsbezeichnung Hebamme wurde mir in der Bundesrepublik Deutschland durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erteilt.


Die Hebammen-Akupunkturausbildung nach den Richtlinien des Deutschen Hebammenverbandes habe ich bei der Paracelsus Akademie in Koblenz absolviert.

 

zuständige Aufsichtsbehörde

 

Aufsichtsbehörden für Hebammen sind grundsätzlich die unteren Gesundheitsbehörden, also die Gesundheitsämter.


Gesundheitsamt Trier

Institution: Kreisverwaltung Trier-Saarburg

Paulinstraße 60

54292 Trier

Internetauftritt des Gesundheitsamtes

 

Berufsverband

 

Rheinland-Pfalz

 

Mitglied im

Hebammen-Landesverband Rheinland-Pfalz e.V.

Von-Gluck-Straße 41
67551 Worms

www.hebammen-rlp.de

 

Bund

 

Gruppenhaftpflicht über Mitgliedschaft im Dachverband

Deutscher Hebammenverband e.V.

Gartenstraße 26

76133 Karlsruhe

www.hebammenverband.de

 

Berufsgenossenschaft

 

Gesetzliche Unfallversicherung über die BGW

zuständige Bezirksverwaltung Mainz:

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Göttelmannstraße 3

55130 Mainz

www.bgw-online.de

 

 

Berufsrechtliche Regelungen

 

Rechtsgrundlage für die Hebammenarbeit ist das Hebammengesetz (HebG) von 1985. Zuletzt wurde das Hebammengesetz im Juli 2014 geändert. Für Rheinland-Pfalz sind weitere Details in der Hebammenberufsordnung von 1995 geregelt. 

 

Die Vergütung der Hebammen erfolgt bei Kassenpatienten seit dem 01. August 2007 nach dem Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch) und der derzeit gültigen Hebammenvergütungsvereinbarung.

Auch für Privatpatienten gilt nach der Rheinland-Pfälzischen Privat-Gebührenordnung vom 30. Dezember 2015 dieser Vertrag als Grundlage für die Abrechnung der Leistungen.

 

Die Volltexte der Vorschriften sind an zahlreichen Stellen im Internet zu finden. Jeweils eine – möglichst offizielle – exemplarische Verlinkung habe ich nachfolgend aufgeführt. Maßgeblich sind und bleiben aber immer die Texte in den amtlichen Verkündungsblättern. Für Vorschriften des Bundes ist das das Bundesgesetzblatt (BGBl.) und für Landesvorschriften in Rheinland-Pfalz das Landesrecht Rheinland-Pfalz.

 

Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers

(Hebammengesetz - HebG)

Landesverordnung über die Berufspflichten und die Berufsausübung der Hebammen und Entbindungspfleger (Hebammenberufsordnung) Rheinland-Pfalz

 

 

Aktuelle Fassungen diverser Gesetze auch beim Bundesministerium der Justiz unter:

www.gesetze-im-internet.de

 

 

Veröffentlichung auf zahlreichen institutionellen Internetseiten mit diversen Downloadmöglichkeiten, bspw. vom GKV-Spitzenverband
 

 

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